Erdbaumaschinenausbildung

Gründe für die Ausbildung:
Laut Bau BG und BGR 500 dürfen Unternehmer nur Personen mit dem selbstständigen Führen von Erdbaumaschinen beauftragen, die:

  • mindestens 18 Jahre alt sind.
  • für diese Tätigkeit körperlich und geistig geeignet sind (evtl. G25 Untersuchung „Fahr und Steuertätigkeit“ nachweisen).
  • die Befähigung dem Unternehmer nachgewiesen haben.

 

Radladerausbildung  nach den Grundlagen der BetrSichV, DGUV2, BGR 500

Theoretische Ausbildung

  • Rechtliche Grundlagen
  • Maschinentypen, Begriffsbestimmung
  • Gefahrenanalyse
  • Allgemeine Anforderungen
  • Arbeiten mit Erdbaumaschinen
  • Standsicherheit
  • Fahrbetrieb
  • Befördern von Personen
  • Laden und Entladen, Sicht
  • Abfahrtskontrolle, Sicht und Funktionsprüfung

 

Praktische Ausbildung

  • Tägliche Einsatzprüfung, Sichtkontrolle
  • Unterweisung  und Bedienung von Erdbaumaschinen
  • Richtiges Abstellen der Fahrzeuge

 

Abschluss mit schriftlicher Prüfung!