Erdbaumaschinenausbildung
Gründe für die Ausbildung:
Laut Bau BG und BGR 500 dürfen Unternehmer nur Personen mit dem selbstständigen Führen von Erdbaumaschinen beauftragen, die:
- mindestens 18 Jahre alt sind.
- für diese Tätigkeit körperlich und geistig geeignet sind (evtl. G25 Untersuchung „Fahr und Steuertätigkeit“ nachweisen).
- die Befähigung dem Unternehmer nachgewiesen haben.
Radladerausbildung nach den Grundlagen der BetrSichV, DGUV2, BGR 500
Theoretische Ausbildung
- Rechtliche Grundlagen
- Maschinentypen, Begriffsbestimmung
- Gefahrenanalyse
- Allgemeine Anforderungen
- Arbeiten mit Erdbaumaschinen
- Standsicherheit
- Fahrbetrieb
- Befördern von Personen
- Laden und Entladen, Sicht
- Abfahrtskontrolle, Sicht und Funktionsprüfung
Praktische Ausbildung
- Tägliche Einsatzprüfung, Sichtkontrolle
- Unterweisung und Bedienung von Erdbaumaschinen
- Richtiges Abstellen der Fahrzeuge
Abschluss mit schriftlicher Prüfung!