Hubarbeitsbühnen
Ausbildung für Bediener von Hubarbeitsbühnen
Ausgebildet wird gemäß DGUV Grundsatz 966 „Ausbilder und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“.
Theoretische Ausbildung:
- Rechtliche Grundlagen
- Aufbau, die Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Hubarbeitsbühnen
- Sicherheitsregeln und bestimmungsgemäßen Umgang
- Physikalische Grundlagen zur Standsicherung
- Unfallgeschehen
- Sondereinsätze
Praktische Ausbildung (1 Arbeitstag)
- Einweisung der Bediener
- Durchführung der täglichen Sicht-/ Funktionskontrolle
- Einüben der Fahr und Steuerfunktion
- Einüben der Funktion Notablass
- Der Standsichere Aufbau
- Bestimmungsgemäße Verwendung der Absturzsicherung
Anforderungen an den Bediener:
- mind. 18 Jahre
- Körperlich und geistig in der Lage sein, das Gerät zu bedienen
- Dem Unternehmer die Befähigung nachweisen
- Ggf. G25 Untersuchung „Fahr und Steuertätigkeit“ nachweisen
Abschlussprüfung
Die Ausbildung ist durch eine theoretische und praktische Prüfung abzuschließen.