Hubarbeitsbühnen

Ausbildung für Bediener von Hubarbeitsbühnen

Ausgebildet wird gemäß DGUV Grundsatz 966 „Ausbilder und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“.

 

Theoretische Ausbildung:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Aufbau, die Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Hubarbeitsbühnen
  • Sicherheitsregeln und bestimmungsgemäßen Umgang
  • Physikalische Grundlagen zur Standsicherung
  • Unfallgeschehen
  • Sondereinsätze

 

Praktische Ausbildung (1 Arbeitstag)

  • Einweisung der Bediener
  • Durchführung der täglichen Sicht-/ Funktionskontrolle
  • Einüben der Fahr und Steuerfunktion
  • Einüben der Funktion Notablass
  • Der Standsichere Aufbau
  • Bestimmungsgemäße Verwendung der Absturzsicherung

 

Anforderungen an den Bediener:

  • mind. 18 Jahre
  • Körperlich und geistig in der Lage sein, das Gerät zu bedienen
  • Dem Unternehmer die Befähigung nachweisen
  • Ggf. G25 Untersuchung „Fahr und Steuertätigkeit“ nachweisen

 

Abschlussprüfung

Die Ausbildung ist durch eine theoretische und praktische Prüfung abzuschließen.