BKrFQG & BKrFQV – Weiterbildung

 

BKrFQG – Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetz

BKrFQV – Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung

 

Grundlage für die Durchführung der regelmäßigen Weiterbildung ist das am 1. Oktober 2006 in Kraft getretene Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz sowie die dazugehörige Berufskraftfahrer – Qualifikations-Verordnung.

Mit dem Gesetz hat die BRD die europäische Richtlinie 2003/59/EG über die Qualifizierung und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr geregelt

Die Pflicht zur Weiterbildung betrifft grundsätzlich alle Kraftfahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr. Unabhängig davon, seit wann sie Busse oder LKW lenken dürfen.
Bei Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen im Güterkraftverker (Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE).

Bis spätesten 2014 müssen alle Fahrerlaubnis-Inhaber an einer Weiterbildungs-Schulung teilgenommen haben. Ziel dieser zyklischen Pflichtweiterbildung ist sowohl die nachhaltige Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr als auch die des Fahrers.
Hinzu kommt die Erhöhung der Attraktivität der Fahrertätigkeit für Berufseinsteiger.

Die von der EU vorgegebenen Themen wurden in 5 Module eingestellt, wobei jedes Jahr in einem 5 jährigen Zyklus ein Modul vorgesehen ist.
Für den Nachweis sind alle 5 Module zu besuchen.

 

Modul 1: Eco-Training

Voraussetzung für wirtschaftliches Fahren:

  • Die technische Wartung
  • Notwendigkeit von Abgasnachbehandlungssystemen
  • Technik zur Unterstützung von wirtschaftlichem Fahren
  • Analyse der Fahrwiderstände
  • ECO-Fahrphilosophie
  • Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs.

Modul 2: Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber

  • Die sozialen Rahmenbedingungen und deren Vorschriften
  • Tageslenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen, Tagesruhezeiten und Lenkzeiten
  • Kenntnisse der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr.

Die neuen Verkehrsregeln:

  • Handy-Benutzung, Anschnallpflicht
  • Reißverschlussverfahren
  • Verkehrszeichen ( Umweltzone, Tunnel usw. )
  • Bushaltestellen ( Vorrang beim Abfahren, Bus mit Warnblinklicht )
  • Personen auf der Ladefläche und im Laderaum
  • Fahrradstraße

 

Modul 3: Gefahrenwahrnehmung

  • Kenntnisse der technischen Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeug zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen.
  • Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen.

Modul 4 : Schadenprävention

  • Kenntnisse der Vorschriften für den Personenverkehr (BUS).
  • Kenntnisse des wirtschaftlichen Umfeldes des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung (LKW).
  • Sensibilisierung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung.
  • Fähigkeit der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen.
  • Fähigkeiten zu einem Verhalten, dass zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt.

Modul 5 : Ladungssicherung

  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Fahrgäste unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses (BUS).
  • Kenntnisse der Vorschriften für den Güterkraftverkehr (LKW).
  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeuges (LKW).
  • Kenntnisse der wirkenden Kräfte während der Fahrt.
  • Auswirkungen der Überladung auf die Achse.
  • Richtige Verteilung der Ladung
  • Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt.
  • Arten von Verpackungen und Lastträgern.
  • Verwendung von Zurrgurten und Überprüfung der Haltevorrichtungen.
  • Abdecken mit einer Plane und entfernen der Plane.

Falls Sie weitere Informationen benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.

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