Verkehrsleiter

Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071 / 2009 schreibt in Verbindung mit Artikel 30 unter anderem vor, dass seit dem 04.12.2011 alle in der Gemeinschaft niedergelassenen Güterkraftverkehrsunternehmer mindestens einen Verkehrsleiter bestellen müssen.
Unter einem Güterkraftverkehrsunternehmer versteht die VO (EG) Nr. 1071 / 2009 alle Unternehmen, die im gewerblichen Verkehr die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder mit Fahrzeugkombinationen ausführen.

Der durch den Güterkraftverkehrsunternehmer bestellte Verkehrsleiter muss die persönliche Zuverlässigkeit gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1071 / 2009 in Verbindung mit dem § 2 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) nachweisen können. Zudem muss er über die fachliche Eignung gemäß Artikel 8 der VO (EG) Nr. 1071 / 2009 in Verbindung mit den §§ 4 ff GBZugV verfügen.
Des Weiteren muss der Verkehrsleiter in einer echten Beziehung zum Unternehmen stehen (z. B. Eigentümer, Geschäftsführer, Angestellter …) und die Verkehrstätigkeiten des Unternehmens tatsächlich und dauerhaft leiten (Artikel 4 Absatz 1 der VO (EG) Nr. 1071 / 2009).

Sollte der Güterkraftverkehrsunternehmer die Anforderung der fachlichen Eignung nicht selbst erfüllen können, kann er sich eines externen Verkehrsleiters bedienen, wobei folgende Voraussetzungen erfüllt sein müssen:


Ausbildung zum Verkehrsleiter mit Abschlussprüfung IHK

Je nach Ausbildungsschwerpunkt (Personen- oder Güterkraftverkehr) gibt es unterschiedliche Lehrpläne mit entsprechenden Prüfungsinhalten.

Inhalte:

  • Bürgerliches Recht
  • Handelsrecht
  • Sozialrecht
  • Steuerrecht
  • Kaufmännische und finanzielle Verwaltung eines Betriebs
  • Marktzugang
  • Normen und technische Vorschriften
  • Sicherheit im Straßenverkehr

Keine Zugangsvoraussetzungen.

 

Folgende Berufsgruppen müssen die Prüfung zum Verkehrsleiter ablegen:

  • Güterkraftverkehrsunternehmer
  • Personenkraftverkehrsunternehmer
  • Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen und 40 km/h,
    die als selbstständige Unternehmer auf dem Markt auftreten

 

Abschluss:

Die bestandene IHK-Prüfung befähigt Sie als Verkehrsleiter bei Speditionen, Transport- und Personenbeförderungsunternehmen tätig zu werden. Die bestandene Prüfung bildet hierfür die gesetzliche Voraussetzung und bestätigt Ihre hohe berufliche Qualifikation im Kraftverkehrssektor.

  • IHK-Prüfungszeugnis
  • Teilnahmebescheinigung