Erdbaumaschinen Fortbildung Schulung
Basis Fortbildung für Berufskraftfahrer
Gemäß den Vorschriften der Bau-Berufsgenossenschaft (Bau BG) und der BGR 500 dürfen Unternehmer nur Personen mit dem eigenverantwortlichen Führen von Erdbaumaschinen beauftragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Mindestalter: Die Person muss mindestens 18 Jahre alt sein. Körperliche und geistige Eignung: Die Person muss körperlich und geistig für die Tätigkeit geeignet sein. Gegebenenfalls muss eine G25-Untersuchung ("Fahr- und Steuertätigkeit") nachgewiesen werden.
Nachweis der Befähigung: Die Person muss dem Unternehmer ihre Befähigung zur Bedienung der Erdbaumaschinen nachweisen können. Diese Anforderungen gewährleisten, dass nur qualifizierte und geeignete Personen die Bedienung von Erdbaumaschinen übernehmen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Schulungsinhalte
Radladerausbildung nach den Grundlagen der BetrSichV, DGUV2, BGR 500
Theorie
Rechtliche Grundlagen
Maschinentypen, Begriffsbestimmung
Gefahrenanalyse
Allgemeine Anforderungen
Arbeiten mit Erdbaumaschinen
Standsicherheit
Fahrbetrieb
Befördern von Personen
Laden und Entladen, Sicht
Abfahrtskontrolle, Sicht und Funktionsprüfung
Praxis
Tägliche Einsatzprüfung, Sichtkontrolle
Unterweisung und Bedienung von Erdbaumaschinen
Richtiges Abstellen der Fahrzeuge
Verpflegung / Catering
Pause inkl. Snack bzw. Mahlzeit
Nächste Termine
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