Schulung gem. BKrFQG (Modul 2 - Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber)
BKrFQG & BKrFQV – Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Die regelmäßige Weiterbildung von Berufskraftfahrern basiert auf dem am 1. Oktober 2006 in Kraft getretenen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sowie der zugehörigen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).
Mit diesem Gesetz hat Deutschland die europäische Richtlinie 2003/59/EG zur Qualifizierung und Weiterbildung von Fahrern bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- und Personenverkehr umgesetzt. Die Weiterbildungspflicht gilt grundsätzlich für alle Kraftfahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr, unabhängig davon, wann sie ihre Fahrerlaubnis für Busse oder Lkw erworben haben. Dies betrifft insbesondere Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE).
Das Ziel dieser regelmäßigen Weiterbildung ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr sowie die Sicherheit der Fahrer langfristig zu verbessern und gleichzeitig die Attraktivität des Fahrberufs für Berufseinsteiger zu erhöhen. Die von der EU festgelegten Themen sind in fünf Module unterteilt. Jedes Jahr ist ein Modul in einem fünfjährigen Zyklus zu absolvieren. Um die Weiterbildungspflicht zu erfüllen, müssen alle fünf Module erfolgreich besucht werden.
Schulungsinhalte
Modul 2: Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber
Die sozialen Rahmenbedingungen und deren Vorschriften
Tageslenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen, Tagesruhezeiten und Lenkzeiten
Kenntnisse der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr.
Verkehrsregeln:
Handy-Benutzung, Anschnallpflicht
Reißverschlussverfahren
Verkehrszeichen ( Umweltzone, Tunnel usw. )
Bushaltestellen ( Vorrang beim Abfahren, Bus mit Warnblinklicht )
Personen auf der Ladefläche und im Laderaum
Fahrradstraße
Verpflegung / Catering
Pause inkl. Snack bzw. Mahlzeit
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