Schulung gem. BKrFQG (Modul 3 - Gefahrenwahrnehmung)

BKrFQG & BKrFQV – Weiterbildung für Berufskraftfahrer

Grundlage für die Durchführung der regelmäßigen Weiterbildung ist das am 1. Oktober 2006 in Kraft getretene Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sowie die dazugehörige Berufskraftfahrer – Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).

Mit dem Gesetz hat die BRD die europäische Richtlinie 2003/59/EG über die Qualifizierung und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr geregelt Die Pflicht zur Weiterbildung betrifft grundsätzlich alle Kraftfahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr. Unabhängig davon, seit wann sie Busse oder LKW lenken dürfen. Bei Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen im Güterkraftverker (Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE). Ziel dieser zyklischen Pflichtweiterbildung ist sowohl die nachhaltige Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr als auch die des Fahrers. Hinzu kommt die Erhöhung der Attraktivität der Fahrertätigkeit für Berufseinsteiger. Die von der EU vorgegebenen Themen wurden in 5 Module eingestellt, wobei jedes Jahr in einem 5 jährigen Zyklus ein Modul vorgesehen ist. Für den Nachweis sind alle 5 Module zu besuchen.

  Schulungsinhalte

Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
Kenntnisse der technischen Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeug zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen.
Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle - Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen.

Verpflegung / Catering
Pause inkl. Snack bzw. Mahlzeit

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