Gefahrgut-Schulung Radionuklide Kl. 7 für Berufskraftfahrer (ADR) Aufbaukurs
Basis Fortbildung für Berufskraftfahrer
Für Personen, die radioaktive Stoffe oberhalb der Mengengrenzen des Kapitels 1.1.3.6 ADR/RID transportieren möchten und bereits im Besitz der ADR-Schulungsbescheinigung für Stück- und Schüttgüter sind, ist ein zusätzlicher Aufbaukurs erforderlich. Zusätzlich zum Aufbaukurs müssen regelmäßig Unterweisungen im Strahlenschutz besucht werden. Beachten Sie bitte, dass die bestehende ADR-Schulungsbescheinigung durch den Besuch des Aufbaukurses nicht verlängert wird.
Schulungsinhalte
Ausbildungsziel: Erwerb der Erlaubnis für den Transport von Radioaktiven Stoffen gemäß ADR.
Der Aufbaulehrgang vermittelt zusätzliche Kenntnisse für den Transport von radioaktiven Stoffen. Die Inhalte des Basiskurses werden vorausgesetzt.
- Notwendigkeit gesetzlicher Maßnahmen
- Aufbau der Klasse 7
- relevante Paragraphen des Atomgesetzes
- Eigenschaften der Stoffe der Klasse 7
- Auslösungsmöglichkeiten der chemischen Reaktion
- Schädigungsmöglichkeiten auf den menschlichen Körper
- Schädigungsmöglichkeiten auf die Umwelt
- zusätzliche Begleitpapiere nach Kap. 5.4.1.2.5.2 und Kap. 8.1.2.2 a) zusätzliche Angaben im Beförderungspapier bei Gütern der Klasse 7
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Verpackungsanforderungen für die Klasse 7
- Kennzeichnung und Bezettelung auf Versandstücken
- Kennzeichnung der Beförderungseinheiten
- Be- und Entladen
- Regeln und Grundsätze des Strahlenschutzes
- Besondere Vorschriften bei der Durchführung von Beförderungen von Gütern der Klasse 7
- Pflichten und Verantwortlichkeiten des Fahrzeugführers
- allgemeine und spezielle Maßnahmen nach Unfällen mit Gütern der Klasse 7
Prüfungsdauer: 15 Fragen, 30 Minuten Prüfungszeit
Der Aufbaukurs wird in die bestehende ADR-Schulungsbescheinigung zusätzlich eingetragen.
Verpflegung / Catering
Pause inkl. Snack bzw. Mahlzeit
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