Schulung: Arbeiten in Höhen, PSAgA

Basis Fortbildung für Mitarbeitende auf höher gelegenen Arbeitsplätzen

Personen, die in höher gelegenen Arbeitsbereichen tätig sind, wie etwa bei der Bedienung von Hochregalstaplern, Hubarbeitsbühnen oder beim Arbeiten auf Dächern und Gerüstbauten, müssen eine Ausbildung in Absturzsicherung nachweisen. Hierfür wurden die DGUV-Regeln 112-198 „Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz“ und 112-199 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen“ entwickelt. Die Anwenderschulung ist zwingend vor der ersten Anwendung durchzuführen und muss mindestens einmal jährlich sowohl in Theorie als auch in der Praxis wiederholt werden.

Voraussetzungen: Arbeitsmedizinische Untersuchung (G41): Alternativ kann auch eine Bestätigung des Arbeitgebers vorgelegt werden, die die Eignung für Arbeiten in der Höhe bescheinigt. Die G41-Untersuchung ist jedoch aufgrund ihrer präzisen Aussagekraft vorzuziehen. Sicherheitsausrüstung: Der Teilnehmer muss eigene Sicherheitsschuhe und einen geeigneten Helm mitbringen.

  Schulungsinhalte

Theoretische Unterweisung
Gesetzliche Bestimmungen und Auflagen
Lagerung, Wartung und Pflege der Ausrüstungsteile
Arten von Persönlicher Sicherheitsausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Allgemeine Gefahren im Umgang mit der PSAgA
Sicherungsmaßnahmen und Fehlerquellen
Anschlagmöglichkeiten
Sturzphysik und medizinisch bedeutsame Gefahrenbilder
Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen am Unfallort
Bestimmungsgemäße Benutzung und Fehlerquellen
Sichtprüfung vor Benutzung
Grenzen des Verfahrens und Fehlanwendungen
Rettungsmöglichkeiten und Grenzen der Verletztenrettung

Praktische Unterweisung
Nutzerkontrolle vor Anwendung
Anpassen der Ausrüstung
Absturzsicherung
Halte- und Rückhaltesysteme
Steigschutzsysteme
Sicherung in Hubarbeitsbühnen
Anwendung der gesamten Ausrüstung
Selbstrettung und Notfallmaßnahmen

Verpflegung / Catering
Pause inkl. Snack bzw. Mahlzeit

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