Hubarbeitsbühnen Schulung
Basis Fortbildung für Berufskraftfahrer
Die Ausbildung erfolgt gemäß dem DGUV Grundsatz 966 „Ausbilder und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“. Die Anforderungen an die Bediener umfassen:
Mindestalter: Die Person muss mindestens 18 Jahre alt sein. Körperliche und geistige Eignung: Die Person muss körperlich und geistig in der Lage sein, das Gerät sicher zu bedienen.
Der Unternehmer muss die Befähigung des Bedieners nachweisen. Gegebenenfalls ist auch eine G25-Untersuchung („Fahr- und Steuertätigkeit“) erforderlich, um die gesundheitliche Eignung für die Bedienung von Hubarbeitsbühnen zu bestätigen.
Schulungsinhalte
Theorie
Rechtliche Grundlagen
Aufbau, die Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Hubarbeitsbühnen
Sicherheitsregeln und bestimmungsgemäßen Umgang
Physikalische Grundlagen zur Standsicherung
Unfallgeschehen
Sondereinsätze
Praxis
Einweisung der Bediener
Durchführung der täglichen Sicht-/ Funktionskontrolle
Einüben der Fahr und Steuerfunktion
Einüben der Funktion Notablass
Der Standsichere Aufbau
Bestimmungsgemäße Verwendung der Absturzsicherung
Verpflegung / Catering
Pause inkl. Snack bzw. Mahlzeit
Nächste Termine
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