Gefahrgut-Schulung Explosivstoffe Kl.1 für Berufskraftfahrer (ADR) Aufbaukurs
Basis Fortbildung für Berufskraftfahrer
Für Personen, die Explosivstoffe oberhalb der Mengengrenzen des Kapitels 1.1.3.6 ADR transportieren möchten und bereits im Besitz einer ADR-Schulungsbescheinigung für Stück- und Schüttgüter sind, ist ein spezieller Aufbaukurs für die Klasse 1 des ADR-Scheins erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass der Erwerb dieses Aufbaukurses nicht automatisch den Befähigungsschein gemäß § 20 SprengG beinhaltet. Der Befähigungsschein gemäß § 20 SprengG muss separat in einem Lehrgang gemäß § 32 SprengG erworben werden. Der bestehende ADR-Schein wird durch den Besuch des Aufbaukurses nicht verlängert.
Prüfungsdetails: Die Prüfung besteht aus 15 Fragen, und die Prüfungsdauer beträgt 30 Minuten
Schulungsinhalte
Ausbildungsziel: Erwerb der Erlaubnis für den Transport von Explosivstoffen gemäß ADR - Der Aufbaukurs vermittelt zusätzliche Kenntnisse für den Transport von explosiven Stoffen und Gegenständen. Die Inhalte des Basiskurses werden vorausgesetzt.
- Notwendigkeit gesetzlicher Maßnahmen Aufbau der Klasse 1
- relevante Paragraphen des Sprengstoffgesetzes
- Eigenschaften der Stoffe der Klasse 1
- Auslösungsmöglichkeiten der chemischen Reaktion
- Schädigungsmöglichkeiten auf den menschlichen Körper
- Schädigungsmöglichkeiten auf die Umwelt
- zusätzliche Begleitpapiere nach Kap. 5.4.1.2.1 c) und d), Kap. 8.1.2.2 a) und Kap. 9.1.2
- zusätzliche Angaben im Beförderungspapier bei Gütern der Klasse 1
- Fahrzeug- und Beförderungsarten
- Verpackungsanforderungen für die Klasse 1
- Kennzeichnung und Bezettelung auf Versandstücken
- Kennzeichnung der Beförderungseinheiten
- Be- und Entladen
- Besondere Vorschriften bei der Durchführung von Beförderungen von Gütern der Klasse 1
- Pflichten und Verantwortlichkeiten des Fahrzeugführers
- allgemeine und spezielle Maßnahmen nach Unfällen mit Gütern der Klasse 1
Verpflegung / Catering
Pause inkl. Snack bzw. Mahlzeit
Nächste Termine
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