Wochenschulung gem. Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (Ziffer 95 im Führerschein)
BKrFQG & BKrFQV – Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Die Grundlage für die regelmäßige Weiterbildung von Berufskraftfahrern bildet das am 1. Oktober 2006 in Kraft getretene Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sowie die dazugehörige Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).
Mit diesem Gesetz hat Deutschland die europäische Richtlinie 2003/59/EG zur Qualifizierung und Weiterbildung von Fahrern bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenverkehr umgesetzt. Die Weiterbildungspflicht betrifft grundsätzlich alle Kraftfahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr, unabhängig davon, wann sie ihre Fahrerlaubnis für Busse oder Lkw erworben haben. Dies gilt für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE).
Ziel der regelmäßigen Weiterbildung ist es, sowohl die Sicherheit im Straßenverkehr als auch die Fahrersicherheit nachhaltig zu verbessern. Darüber hinaus soll die Attraktivität des Fahrberufs für Berufseinsteiger gesteigert werden. Die von der EU festgelegten Themen sind in fünf Module unterteilt, von denen jährlich eines im Rahmen eines fünfjährigen Zyklus absolviert werden muss. Um die Weiterbildungspflicht zu erfüllen, müssen alle fünf Module durchlaufen werden.
Schulungsinhalte
Modul 1: Eco-Training
Voraussetzung für wirtschaftliches Fahren:
Die technische Wartung
Notwendigkeit von Abgasnachbehandlungssystemen
Technik zur Unterstützung von wirtschaftlichem Fahren
Analyse der Fahrwiderstände
ECO-Fahrphilosophie
Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs.
Modul 2: Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber
Die sozialen Rahmenbedingungen und deren Vorschriften
Tageslenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen, Tagesruhezeiten und Lenkzeiten
Kenntnisse der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr.
Verkehrsregeln:
Handy-Benutzung, Anschnallpflicht
Reißverschlussverfahren
Verkehrszeichen ( Umweltzone, Tunnel usw. )
Bushaltestellen ( Vorrang beim Abfahren, Bus mit Warnblinklicht )
Personen auf der Ladefläche und im Laderaum
Fahrradstraße
Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
Kenntnisse der technischen Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeug zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen.
Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle - Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen.
Modul 4 : Schadenprävention
Kenntnisse der Vorschriften für den Personenverkehr (BUS).
Kenntnisse des wirtschaftlichen Umfeldes des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung (LKW).
Sensibilisierung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung.
Fähigkeit der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen.
Fähigkeiten zu einem Verhalten, dass zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt.
Modul 5 : Ladungssicherung
Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Fahrgäste unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses (BUS).
Kenntnisse der Vorschriften für den Güterkraftverkehr (LKW).
Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeuges (LKW).
Kenntnisse der wirkenden Kräfte während der Fahrt.
Auswirkungen der Überladung auf die Achse.
Richtige Verteilung der Ladung
Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt.
Arten von Verpackungen und Lastträgern.
Verwendung von Zurrgurten und Überprüfung der Haltevorrichtungen.
Abdecken mit einer Plane und entfernen der Plane.
Verpflegung / Catering
Pause inkl. Snack bzw. Mahlzeit
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